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Neue Grenzwerteverordnung 2025: Asbest-Schutz erfordert jetzt höchste technische Standards

Mit 1. Jänner 2026 ist in Österreich die novellierte Grenzwertverordnung in Kraft getreten. Eine der zentralen Änderungen betrifft den Arbeitsplatzgrenzwert für Asbest, der von bisher 0,1 auf 0,01 Fasern pro cm³ Atemluft gesenkt wurde. Damit gelten nun zehnmal strengere Anforderungen für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien.

Die neue Regelung setzt aktuelle EU-Vorgaben um und stellt den präventiven Arbeitnehmerschutz klar in den Mittelpunkt. Für Betriebe im Bau-, Sanierungs- und Abbruchbereich bedeutet das vor allem eines:
Ohne geeignete technische Schutzmaßnahmen ist eine Einhaltung der neuen Grenzwerte kaum mehr möglich.

Technische Schutzmaßnahmen rücken in den Fokus

Die Grenzwertverordnung verlangt, dass Asbestfasern bereits an der Entstehungsstelle wirksam erfasst werden. In der Praxis heißt das:
Der Einsatz von zertifizierten Asbest-Absauggeräten der Staubklasse H ist bei vielen Tätigkeiten unverzichtbar – insbesondere bei Sanierungs-, Instandhaltungs- und Rückbauarbeiten.

Moderne H-Klasse-Asbestsauger mit geprüftem Filtersystem ermöglichen eine zuverlässige Abscheidung feinster, nicht sichtbarer Asbestfasern und unterstützen Unternehmen dabei, die neuen Grenzwerte einzuhalten und gleichzeitig rechtssicher zu arbeiten.

Mehr zu unseren Asbest-Absauggeräten und Lösungen für staubarmes Arbeiten

Was Unternehmen jetzt beachten sollten

Neben der passenden Absaugtechnik bringt die Novelle auch erweiterte Pflichten mit sich:

  • verpflichtende Gefährdungsbeurteilung bei Asbestarbeiten
  • Meldepflichten vor Beginn der Tätigkeiten
  • regelmäßige Unterweisung und Schulung der Beschäftigten
  • lückenlose Dokumentation der Schutzmaßnahmen

Weiterführende Informationen

Um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Änderungen der Grenzwerteverordnung sowie konkrete Empfehlungen zu Asbest-Schutzmaßnahmen in einem Whitepaper zusammengefasst.

Whitepaper: Neue Asbest-Grenzwerte 2026 – was Unternehmen jetzt wissen müssen

Fazit:
Die neue Grenzwerteverordnung macht deutlich: Asbest-Schutz ist heute ein zentrales Qualitäts- und Sicherheitskriterium. Unternehmen, die frühzeitig auf geeignete Absaugtechnik setzen, schützen ihre Mitarbeiter:innen, erfüllen gesetzliche Vorgaben und schaffen langfristige Sicherheit auf der Baustelle.

Dustcontrol Ges.m.b.H, Gradnerstr. 122, 8054 Graz